07541 / 584099

Behandlung

Preise

Beratung und Therapie – Stundensatz

80,00 €

Energiezonen-Harmonisierung

Dauer: ca. 50 Minuten

60,00 €

Neuro-Aurikulare Aroma-Anwendung

Dauer: ca. 50 Minuten

60,00 €

Lichtmodulation mit PhotonWave®

Dauer: 9 – 12 Minuten pro Anwendung

Staffelpreise

Wirbelsäulen-Aufrichtung (Jürgen Laubenberger)

60,00 €

Telefonberatung Die ersten 20 Minuten Gratis, danach 1€ pro angefangene Minute
E-Mail Beratung Pauschal* 30,00 €

Meine Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit. 

*In Ihrer E-Mail an mich: Erläutern Sie bitte Ihr Problem, so genau wie möglich. Per E-Mail übermittle ich Ihnen meine Bankverbindung. Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb von einer Woche meine ausführliche Rückantwort.

Kostenübernahme durch Versicherungen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich an keine Therapie gebunden. Ich wende entsprechend Ihres Anliegens eine geeignete Methode aus meinem Spektrum an. Sie investieren somit in Ihre persönliche Entwicklung – selbstbestimmt und wertschätzend.

Ihr Vorteil als Selbstzahler: Ihre Anliegen werden gegenüber der Krankenversicherung nicht dokumentiert.

In der Regel übernehmen Krankenkassen die Behandlungskosten psychotherapeutischer Heilpraktiker nicht. In Ausnahmefällen werden die Kosten übernommen: unter anderem, wenn Sie keinen (schulmedizinischen) Psychotherapieplatz – in absehbarer Zeit und zumutbarer Entfernung – bekommen konnten (§ 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches SBG V). Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.

Sind Sie privat versichert oder haben eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Klären Sie bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Kostenübernahme sicherzustellen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Honorare des Heilpraktikers – sofern diese nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet wurden – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 10 ESTG).

Bitte beachten Sie: Weder Beratung noch Therapie ersetzen die Kontaktaufnahme mit dem Haus- bzw. Facharzt. Beschwerden klären Sie bitte – sofern nicht bereits erfolgt – schulmedizinisch ab.